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Baukindergeld im Überblick

Das Baukinder­geld ist eine staatliche Förderung über maximal 12.000 Euro pro Kind. Sie unterstützt Familien von Januar 2018 bis März 2021 beim Bau oder Kauf von selbst­genutztem Wohn­eigentum. Es profitieren alle Familien und Allein­erziehende mit mindestens einem im Haus­halt lebenden Kind, wenn das zu versteuernde Haushalts­einkommen bestimmte Einkommens­grenzen nicht überschreitet. Diese sind aber sehr großzügig bemessen, sodass sehr viele Familien in den Genuss kommen können.

  • Gefördert werden alle Neubauten mit erteilter Bau­genehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 bzw. wenn der notarielle Kauf­vertrag für ein bestehendes Haus oder eine Wohnung in diesem Zeit­raum unterzeichnet wurde.
  • Bei Antrag­stellung darf kein Eigentum an einer selbst­genutzten oder vermieteten Wohn­immobile in Deutschland zur Dauer­nutzung vorhanden sein.
  • Der Antrag­steller muss für das im Haus­halt lebende Kind kindergeld­berechtigt sein oder mit dem Berechtigen in einem Haus­halt leben.

Mit so viel Zuschuss können Sie rechnen

Beispielrechnung

Anzahl der Kinder Höhe des Baukinder­geldes (12.000 Euro pro Kind) Maximal zu versteuerndes Haushalts­einkommen
1 12.000 Euro 90.000 Euro
2 24.000 Euro 105.000 Euro
3 36.000 Euro 120.000 Euro

Hohe Einkommensgrenze

Sie erhalten das neue Baukinder­geld bis zu einem Haushalts­einkommen von 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind.

Förderung für jedes Kind

Sie können für jedes Ihrer Kinder Baukinder­geld bekommen – also zum Beispiel schon bis zu 24.000 Euro für zwei Kinder.

Ideal für Bau­finanzierer

Baukinder­geld gibt es für den Bau und Kauf einer selbst­genutzten Wohn­immobilie. Nutzen Sie jetzt diese Chance und finanzieren Sie günstiger.

So einfach geht´s

  1. Informieren Sie sich persönlich –  Ihr LBS- oder Sparkassen-Berater klärt gerne die Details.
  2. Entscheiden Sie sich für eine Finanzierung. Ihre Sparkasse hilft Ihnen gern, Ihr neues Zuhause zu finanzieren.
  3. Beantragen Sie Baukinder­geld. Den Antrag stellen Sie bei der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau.
  4. Freuen Sie sich auf Ihr Zuhause. Sie sind ihm einen entscheidenden Schritt näher­gekommen.

*Es gelten Förder­voraussetzungen und Einkommens­grenzen.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie sich gleich beraten, wie Ihre optimale Immobilien-Finanzierung mit der staatlichen Förderung aussehen kann.

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