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Ihre Sparkasse in Zahlen

Risikobewusste Geschäftsführung

Geschäftsbericht

Geschäftsbericht

Die Stärke eines Unternehmens hängt natürlich in erster Linie am wirtschaftlichen Erfolg. Verschaffen Sie sich einen Überblick  über die Zahlen unseres Hauses:

Offenlegungsbericht

Offenlegungsbericht

Mit der im Jahre 2006 erfolgten Umsetzung der dritten Baseler Säule in nationales Recht verfolgte die Bankenaufsicht das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems beizutragen.
 

Durch die dritte Säule (Marktdisziplin) soll sichergestellt werden, dass sich Marktteilnehmer anhand umfassender Informationen ein Bild über die Risikosituation eines Instituts machen können.

Es wird erwartet, dass eine risikobewusste Geschäftsführung, verbunden mit einem wirksamen Risikomanagement, honoriert beziehungsweise ein risikoreicheres Verhalten entsprechend sanktioniert wird. Für Kreditinstitute besteht somit zusätzlich zur aufsichtlichen Überprüfung ein extern gegebener Anreiz, ihre Risiken zu überwachen und effizient zu steuern.  

Die ehemals national in der Solvabilitätsverordnung a. F. geregelten
Offenlegungsvorschriften sind seit dem 1. Januar 2014 EU-weit überwiegend einheitlich festgelegt und finden sich im Wesentlichen in der EU-Verordnung Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation - CRR) wieder.   

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