Hauptnavigation

Stiftungen der Kreissparkasse

Engagement vor Ort

Die Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode ist mehr als nur eine Bank. Sie fühlt sich der Region und ihrem wirtschaftlichen und kulturellen Wohlergehen verpflichtet.

Sparkassenstiftung

Sparkassenstiftung

Der Region verpflichtet. 

Das Engagement der Kreissparkasse vor Ort gestaltet sich äußerst vielfältig. Bereits im Jahr 1999 wurde die Stiftung der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode ins Leben gerufen. Die Sparkassenstiftung unterstützt unterschiedliche Projekte im Altkreis Fallingbostel. Das Stiftungskapital im Jahr 2012 beträgt 3,3 Mio. Euro. Seit dem Jahre 2000 unterstützte die Sparkassenstiftung Projekte mit über 485.000 Euro!

Der Stiftungszweck ist in der Satzung geregelt und umfasst folgende Bereiche, die von der Stiftung gefördert werden können:

  • Kunst und Kultur einschließlich Denkmalpflege
  • Heimatpflege
  • Naturschutz- und Landschaftspflege
  • Umweltschutz
  • Jugend- und Breitensport
  • Jugendpflege
  • Förderung der freien Wohlfahrtspflege
  • Wissenschaft und Forschung
  • Altenhilfe
  • Förderung von Behinderteneinrichtungen
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • mildtätige Zwecke
  • Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft
  • Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung.

Die Stiftung übt ihre Tätigkeit ausschließlich im Geschäftsgebiet der Sparkasse aus und benötigt vom Empfänger eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung. Förderanträge müssen schriftlich an die Stiftung eingereicht werden. Der Förderantrag muss dabei sowohl eine Beschreibung der Maßnahme (Bedeutung, Besucherzahlen etc.), Tätigkeit der Einrichtung sowie einen Finanzierungsplan (Gesamtkosten, Eigenmittel, ggf. weitere Spender) beinhalten. Um Ihnen die Antragsstellung zu erleichtern, haben wir für Sie einen Förderantrag vorbereitet, der nur noch um die entsprechenden Angaben zu ergänzen ist.

Förderanträge richten Sie bitte an die:

Stiftung der
Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode
Moorstraße 1
29664 Walsrode
info@ksk-walsrode.de

Bürgerstiftung

Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung wurde von der Kreissparkasse Walsrode ins Leben gerufen, um Privatpersonen und Unternehmen aus der Region, die selbst Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen wollen, eine „eigene Stiftung" zu ermöglichen, ohne selbst den großen Aufwand einer Stiftungsgründung betreiben zu müssen. Im Vergleich zu überregionalen Stiftungen werden die Erträge der Bürgerstiftung ausschließlich in der Region eingesetzt. 

Die Bürgerstiftung wurde von der Kreissparkasse Walsrode ins Leben gerufen, um Privatpersonen und Unternehmen aus der Region, die selbst Vermögenswerte für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen wollen, eine „eigene Stiftung" zu ermöglichen, ohne selbst den großen Aufwand einer Stiftungsgründung betreiben zu müssen. Im Vergleich zu überregionalen Stiftungen werden die Erträge der Bürgerstiftung ausschließlich in der Region eingesetzt. 

Um Ihnen als Stifter die Möglichkeit zu geben, eigene Vorstellungen des sozialen Engagements umzusetzen, wurde der Stiftungszweck sehr weit gefaßt. Die Bürgerstiftung fördert soziale und kulturelle Projekte ebenso wie mildtätige Zwecke oder den Sport. 

Um Ihnen als Stifter die Möglichkeit zu geben, eigene Vorstellungen des sozialen Engagements umzusetzen, wurde der Stiftungszweck sehr weit gefaßt. Die Bürgerstiftung fördert soziale und kulturelle Projekte ebenso wie mildtätige Zwecke oder den Sport. 

Zustiftungen dienen dazu, das Stiftungsvermögen zu erhöhen. Lediglich die Erträge aus der Zustiftung werden für die Stiftungszwecke eingesetzt. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie dabei selbst. Sowohl zu Lebzeiten, als auch als testamentarische Verfügung ist die Zustiftung möglich. Ab einem Betrag von 10.000,00 Euro können Sie als Zustifter konkrete Projekte, die Sie unterstützen möchten, benennen. Bei Zustiftungen ab 50.000,00 Euro trägt die Zustiftung Ihren Namen, wenn Sie es möchten. Ohne jeden Aufwand für Sie kann Ihr Förderwunsch dauerhaft realisiert werden. Sie können z.B. Ihren Sportverein dauerhaft unterstützen, oder die Finanzierung einer kulturellen Maßnahme in Ihrem Ort. 

Durch die 1999 gegründete Stiftung der Kreissparkasse konnten in der Vergangenheit viele Erfahrungen und positive Reaktionen auf das Wirken des Stiftungswesens in unserer Region gesammelt werden. Viele mildtätige und kulturelle Maßnahmen, wie der Bürgerbrunnen in Dorfmark oder das Düshorner Dorfmuseum, wurden mit Hilfe der Sparkassenstiftung verwirklicht. Ebenso konnten zukunftsweisende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, zum Beispiel das Projekt zur Solarenergienutzung im Aller-Leine-Tal. Diese Erfahrungen im Umgang mit Fördermaßnahmen und die optimale Anlagestrategie für das Stiftungskapital möchte die Kreissparkasse nun in die Bürgerstiftung einbringen, um gemeinsam mit Ihnen für unsere Region etwas bewirken zu können.

Bürgerstiftung Samtgemeinde Schwarmstedt

Bürgerstiftung

Schwarmstedt im Herzen -
Bürgerstiftung der Samtgemeinde Schwarmstedt

Die Bürgerstiftung Samtgemeinde Schwarmstedt  wurde von der Kreissparkasse Walsrode und der ehemaligen Oswald-Lieder-Stiftung ins Leben gerufen. So können gemeinnützige Vereine im Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt Stiftungsanträge stellen, um Projekte durch die Stiftung fördern zu lassen. Auf der anderen Seite ist die Stiftung für Menschen da, die selbst etwas der Region zurückgeben möchten. Zum Beispiel, um im Rahmen ihres Nachlasses etwas Bleibendes für ihren Lieblingsverein, das Lieblingsprojekt oder die Heimatgemeinde zu tun. Schwarmstedt im Herzen eben.

Um Ihnen als Stifter die Möglichkeit zu geben, eigene Vorstellungen des sozialen Engagements umzusetzen, wurde der Stiftungszweck sehr weit gefasst. Die Bürgerstiftung Samtgemeinde Schwarmstedt fördert auf der einen Seite Zwecke der Altershilfe, wie vor ihr die Oswald-Lieder-Stiftung. Auf der anderen Seite fördert sie soziale und kulturelle Projekte ebenso wie mildtätige Zwecke oder den Sport. 

Zustiftungen dienen dazu, das Stiftungsvermögen zu erhöhen. Lediglich die Erträge aus der Zustiftung werden für die Stiftungszwecke eingesetzt. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie dabei selbst. Sowohl zu Lebzeiten, als auch als testamentarische Verfügung ist die Zustiftung möglich. Ab einem Betrag von 10.000,00 Euro können Sie als Zustifter konkrete Projekte, die Sie unterstützen möchten, benennen. Bei Zustiftungen ab 50.000,00 Euro trägt die Zustiftung Ihren Namen, wenn Sie es möchten. Ohne jeden Aufwand für Sie kann Ihr Förderwunsch dauerhaft realisiert werden. Sie können z.B. Ihren Sportverein dauerhaft unterstützen, oder die Finanzierung einer kulturellen Maßnahme in der Samtgemeinde Schwarmstedt.

Die Bürgerstiftung Samtgemeinde Schwarmstedt nimmt gerne Stiftungsanträge entgegen. Nutzen Sie hierzu einfach den Förderantrag auf dieser Seite und senden ihn per Mail an info@ksk-walsrode.de oder postalisch an die Stiftung der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode, Moorstraße 1, 29664 Walsrode.

Ihre Ansprechpartner bei Fragen:

Samtgemeinde Schwarmstedt
 

Frau Antje Ehlers

Telefon 05071/809-134

Stiftung der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode

Herr Markus Grunwald

Telefon 05161/601-180

Die Kontonummer der Stiftung bei der Kreissparkasse Walsrode ist: 

IBAN:    DE67251523750001511583

BIC:       NOLADE21WAL

Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

 Cookie Branding
i