Machen Sie Ihr Zuhause jetzt fit für die Herausforderungen von morgen. Mit einer Modernisierung erhöhen Sie nicht nur Ihren Wohnkomfort, sondern steigern auch den Wert Ihres Zuhauses. Energetische Modernisierungen sorgen dafür, dass Sie Ihre Energiekosten senken. Dabei schonen Sie neben Ihrem Geldbeutel auch die Umwelt. Immer an Ihrer Seite: die Expertinnen und Experten der LBS und der Sparkasse.
Schon heute gelten gesetzliche Regelungen, die bestimmte energetische Modernisierungsmaßnahmen bei Immobilien vorschreiben. Ein guter Zeitpunkt, um die Zukunft Ihres Zuhauses anzugehen und etwas zum Klimaschutz beizutragen.
Quelle: LBS-Markt für Wohnimmobilien 2023
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
Fit für die Energiewende zu sein ist einfach – dank einer energetischen Modernisierung mit LBS und Sparkasse. Das reduziert Emissionen und spart Ressourcen. Nutzen Sie jetzt den Modernisierungskostenrechner:
Mit LBS und Sparkasse gut beraten
LBS-Bausparen ermöglicht Ihr Modernisierungsvorhaben nicht nur durch günstige Darlehenszinsen. LBS und Sparkasse unterstützen Sie ebenso bei der Planung – zum Beispiel mit Informationen zu staatlichen Fördermitteln.
Der Staat stellt verschiedene Fördermittel für energetische Modernisierungen bereit. Mit den Programmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben Sie eine große Auswahl an Fördermaßnahmen1. Mit LBS-Bausparen können Sie von zusätzlichen Fördervorteilen1 profitieren.
Diese Maßnahmen werden von KfW und BAfA umfassend gefördert:
Nutzen Sie die Vorteile einer professionellen Energieberatung
Ein unsaniertes Haus kann ein wahrer Energiefresser sein und die Heizkosten steigen lassen. Gleichzeitig verliert es an Wert und Wohnkomfort. Wer eine energetische Modernisierung plant, sollte von Anfang an eine Expertin oder einen Experten hinzuziehen. Eine individuelle Energieberatung unterstützt Sie, die optimalen energetischen Maßnahmen für Ihre Immobilie zu identifizieren und Förderungen auszuschöpfen.
Das Gebäudeenergiegesetz
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Neubaugebieten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für Neubauten, die in Baulücken entstehen, und alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen. Bestehende Öl- und Gasheizungen sind nicht von der Regelung betroffen und können weiter genutzt werden.
Heizungstausch wird gefördert1
Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energien umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Es gibt eine Grundförderung für alle, außerdem weitere Fördermittel für diejenigen, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Menschen mit geringem Einkommen. So ist eine Gesamtförderung von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten (die förderfähigen Investitionskosten sind gedeckelt) möglich.
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
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