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Durch verschärfte Anforderungen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Geldwäsche-Prävention an Kreditinstitute stellt, ist auch die Kreissparkasse Walsrode dazu verpflichtet, Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro nur unter Vorlage eines aussagkräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag anzunehmen.  Daher sind Bareinzahlungen an den Automaten des Kreditinstitutes ab 8. August 2021 nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro möglich.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht 
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf)
  • Quittungen über Sortengeschäfte
  • letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Bei Fragen rufen Sie uns unter 05161 601-0 gerne an.

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